Consulting ● Solutions ● Training

 

Ihre Private Personalvermittlung

 
 

Informationen für Bewerber
 

 
 
   
 



Der private Arbeitsvermittler schließt mit dem Arbeitsuchenden einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, aus dem insbesondere die zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Dies wird explizit durch den Gesetzgeber im Rahmen des Vermittlungsgutscheins gefordert. Der Vermittlungsvertrag muss vor der Aufnahme der Vermittlung geschlossen werden.

Als Vergütung ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag erlaubt. Die Vermittlungsgutscheine sind drei Monate gültig und werden  über 2.000 € - im Einzelfall bis 2500 € - inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer ausgestellt.

Bei erfolgreicher Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt übergibt der Gutschein-Inhaber das Original des Vermittlungs-Gutscheins. 

Der fällige Betrag wird direkt vom Arbeitsamt an den privaten Personalvermittler in zwei Raten nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen gezahlt: Eine erste Rate in Höhe von 1.000 €, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Wochen überdauert hat, der Rest, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate überdauert hat.

Unsere Leistungen für Sie:

Aufzählung

Feststellen von Kenntnissen und Fertigkeiten; Stärken und Schwächen.

Aufzählung

Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen auf Grundlage der aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Aufzählung

Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.

Aufzählung

Stellensuche bei geeigneten Unternehmen.

 

Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein,

wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit

von mindestens  2 Monaten noch nicht in Arbeit vermittelt sind.


Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben,

kann Ihnen ein Gutschein von der zuständigen Behörde ausgestellt werden.

Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht.

 

Wo bekomme ich den Vermittlungsgutschein ?

Den Gutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder Email unter Angabe Ihrer Kundennummer anfordern.

Wie lange ist der Vermittlungsgutschein gültig ?

Der Gutschein ist 3 Monate gültig.

Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für eine Ausstellung noch erfüllt sind

 

 
     
 

  

  http://www.consoltra.com   

Zurück ] Nach oben ] Weiter ] [ Seitenanfang ]